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Elektroaltgeräte Verordnung – WEEE

Die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) ist auf europäischer Ebene im August 2005 in Kraft getreten. Sie fördert die Vermeidung von elektrischen und elektronischen Abfällen, sowie deren fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung.

Damit verbunden ist das Schließen von Stoffströmen und einhergehend eine allgemeine Verbesserung der Umweltsituation. Alle Beteiligten werden miteinbezogen. So spannt sich der Bogen vom Hersteller, über den Vertrieb, bis zum Konsumenten und letztlich dem Abfallbehandler.

Canon als Inverkehrbringer von elektrischen Geräten verpflichtet sich durch Teilnahme an dem qualifizierten Verwertungssystem der ERA für die fachgerechte Entsorgung der Geräte zu sorgen. Daher können Elektroaltgeräte vom Konsumenten an den Fachhandel oder an geeignete Abfallsammelstellen gebührenfrei retourniert werden.

Unsere ERA Registrierungsnummer lautet 51018.

Alle Canon Produkte weisen ein EAG Zeichen in Form einer durchgestrichenen Mülltonne auf. Ist direkt am Produkt kein Platz für das Zeichen, so muss dieses auf der Verpackung, Garantiebescheinigung oder Gebrauchsanweisung angebracht sein. Übersetzt in 23 Sprachen findet der Konsument in der Gebrauchsanweisung Informationen über die EAG-Verordnung, sowie über die fachgerechte Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikaltgeräte.


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