Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

Alle Projektoren von Canon, die für den europäischen Wirtschaftsraum („EWR" – namentlich EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz vorgesehen sind und dort verkauft werden, werden durch die europaweite Canon Garantie (EWS) über 3 Jahre abgedeckt. Die Canon EWS garantiert, dass im Fall der Notwendigkeit von Reparaturen am Produkt im Lauf der ersten 3 Jahre die vollständigen Kosten für Ersatzteile und Arbeit von Canon übernommen werden. Allerdings ist es im Rahmen der Standard-EWS erforderlich, das Produkt auf eigene Kosten des Kunden an eine autorisierte Reparatur-Servicestelle zurückzusenden. Sollte sich eine Reparatur als unwirtschaftlich erweisen, darf Canon die Entscheidung treffen, das Produkt durch ein neues Modell zu ersetzen, das einen gleichen oder höheren Leistungsumfang bietet. Der Standard-EWS-Plan umfasst keinen zusätzlichen Support für den Kunden während der Reparatur.

Zusätzlich zum zuvor genannten Angebot wird, wo immer möglich, für XEED und LX Installationsmodelle, die im EWR sowie in der Schweiz erworben worden sind, auch ein kostenloser „Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren über 3 Jahre“ angeboten, in deren Rahmen innerhalb eines Tages* ein Projektor-Leihgerät bereitgestellt wird, während das Produkt des Kunden repariert wird. Dieser erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren steht nur in den unten aufgeführten qualifizierten Ländern und für qualifizierte Modelle zur Verfügung. Wo anwendbar, haben Kunden mit dieser Garantie das Recht, im Lauf der ersten 3 Jahre nach dem Kauf ein Projektor-Leihgerät mit gleichem oder höherem Leistungsumfang in Anspruch zu nehmen, während ihr defektes Gerät repariert wird, sofern ein gültiger Kaufbeleg vorgelegt werden kann. Das defekte Gerät wird nach Reparatur zurückgeben, das heißt, der Leihprojektor ist kein dauerhafter Ersatz.

* „Innerhalb eines Tages“ bedeutet, dass der Leihprojektor, wo immer möglich, einen Tag nach Anforderung des Leihgeräts bereitgestellt wird, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist. Dieser Leihgeräte-Service unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

  1. Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren wird zusätzlich zum normalen EWS-Angebot (dessen Bestimmungen unberührt bleiben) bereitgestellt. Dieser Service garantiert dem Kunden einen Leihprojektor für die Dauer der Reparatur unter diesen besonderen zusätzlichen Vertragsbedingungen. Dieser Service kann nur innerhalb von drei Jahren nach dem ursprünglichen Kaufdatum in Anspruch genommen werden.
  2. Dieses Angebot gilt nur für Produkte, die von Canon für den Import und Verkauf in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz vorgesehen sind. Damit Sie den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch nehmen können, muss das Produkt in einem dieser Länder erworben worden sein.
  3. Der Service gilt für die Projektoren XEED WUX400ST, WX450ST, WUX450ST, WUX450, WUX4000, WX520, WUX500, WUX5000, SX6000, WX6000, WUX6000, WUX6010, 4K500ST und LX-MW500, LX-MU500, LX-MU700, LX-MU600Z sowie LX-MU800Z einschließlich der medizinischen Varianten. Der Service ist nicht auf andere Produkte übertragbar, und eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  4. Der Service ist nur in den folgenden qualifizierten Ländern verfügbar: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. 
  5. In Estland, Lettland und Litauen steht der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren nur für qualifizierte Projektormodelle zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2016 erworben worden sind. 
  6. Um den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch zu nehmen, muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden. Canon behält sich das Recht vor, kostenlose Garantieleistungen (oder die Inanspruchnahme des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren) abzulehnen, falls erforderliche Dokumente nicht vorgelegt werden können oder falls die darin enthaltenen Informationen unvollständig bzw. unleserlich sind.
  7. Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren kann entweder durch den Endkunden oder den Systemintegrator in Anspruch genommen werden, der das Produkt installiert hat.
  8. Alle Anforderungen zur Einlösung dieses Services müssen zunächst mit einem Telefonanruf beim lokalen Canon Helpdesk eingeleitet werden.
  9. Vor der Bereitstellung eines Leihgeräts kann ein Mitarbeiter des Canon Helpdesk unter Umständen weitere Informationen anfordern, um die Ermittlung der Fehlerursache zu ermöglichen.
  10. „Innerhalb eines Tages“ bedeutet, dass das Leihgerät, wo immer möglich, einen Tag nach Anforderung bereitgestellt wird, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist.
  11. Der Kunde oder Systemintegrator muss für die Abholung des defekten Geräts sorgen, sobald das Leihgerät eingetroffen ist.
  12. Der Kunde oder Systemintegrator muss dafür sorgen, dass der Leihprojektor nach Rückgabe des reparierten Geräts innerhalb von 5 Tagen an Canon zurückgegeben wird.
  13. Die üblichen Versandkosten werden von Canon übernommen.
  14. Canon ist weder für die Entfernung noch für die erneute Installation des Originalgeräts oder des Leihgeräts verantwortlich.
  15. Canon bietet Leihprojektoren für Kunden oder deren Systemintegratoren im Rahmen der Standard-Leihbedingungen von Canon an, die akzeptiert worden sein müssen, wenn das Angebot eines Leihprojektors im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren angenommen wird. Kunden oder ihre Systemintegratoren müssen sicherstellen, dass jedes einzelne Element der Leihgabe im selben Zustand wie zur Auslieferung zurückgegeben wird. Kunden oder ihre Systemintegratoren sind verantwortlich für jeden Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Kunden oder ihre Systemintegratoren sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.
  16. Das Angebot berührt nicht die gesetzlich verankerten Rechte unter der geltenden Gesetzgebung des jeweiligen Landes.
  17. Dieser Service ist ein Angebot von Canon Europa N.V., Bovenkerkerweg 59, 1185 XB, Amstelveen, Niederlande.
  18. Die hier niedergelegten Nutzungsbedingungen und das Angebot unterliegen den geltenden Gesetzen des Landes, in dem das Produkt benutzt wird und die Leistungen erbracht werden; alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren fallen in die ausschließliche Kompetenz der zuständigen Gerichte des betreffenden Rechtshoheitsgebiets.

Überblick häufig gestellter Fragen zum erweiterten Garantieservice für Projektor-Leihgeräte

F:  Wo steht der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren zur Verfügung?

A: Der Service ist nur in den folgenden qualifizierten Ländern verfügbar: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Seit dem 1. Januar 2016 sind auch Kunden in Estland, Lettland und Litauen qualifiziert, den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch zu nehmen. In diesen Ländern kann der Service nur im Zusammenhang mit qualifizierten Projektormodellen in Anspruch genommen werden, die ab dem 1. Januar 2016 erworben worden sind.


F: Wer kann den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch nehmen?

A: Entweder Kunden oder ihre Systemintegratoren können das Serviceverfahren einleiten, wenn sie einen Schaden des Produkts feststellen. Sobald ein Gerätedefekt festgestellt und das Angebot eines Leihgeräts angenommen worden ist, wird das Leihgerät (entsprechend der vollständigen Geschäftsbedingungen) bereitgestellt.


F: An wen kann ich mich bezüglich des erweiterten Projektor-Leihgeräte-Garantieservices wenden?

A: Kunden oder ihre Systemintegratoren sollten sich an das entsprechende lokale Canon Helpdesk wenden. Canon sammelt alle relevanten Informationen (das heißt, die Fehlerdetails) und führt eine erste einfache Untersuchung der möglichen Ursache durch. Sollte der Fehler weiterhin auftreten, setzt sich im zweiten Schritt der Support von Canon mit dem Kunden oder Systemintegrator in Verbindung. Wenn die Fehlerdiagnose bestätigt und eine Reparatur empfohlen wird, bietet Canon ein Produkt mit gleichem Leistungsumfang (oder ein Produkt mit größerem Leistungsumfang) als das Leihgerät an.


F: Wie lange dauert es, bis der Leihprojektor ausgeliefert wird?

A: Wo immer es möglich ist, wird der Leihprojektor am Tag nach der Anforderung bereitgestellt, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist.


F: An welche Adresse wird der Leihprojektor ausgeliefert?

A: Leihprojektoren stehen für die Auslieferung entweder an den Systemintegrator oder unmittelbar an den Kunden zur Verfügung (sofern der Kunde über die technischen Kenntnisse zur Durchführung der Installationsarbeiten verfügt).


F: Was passiert nach Erhalt des Leihprojektors?

A: Nach Erhalt des Leihprojektors ist der Systemintegrator bzw. der Kunde verantwortlich dafür, dass der defekte Projektor an Canon zurückgegeben wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des defekten Produkts bereitgestellt, das in den ebenfalls bereitgestellten Versandkarton eingepackt werden sollte. Das Versandunternehmen muss kontaktiert werden, um die Abholung des defekten Produkts so schnell wie möglich zu arrangieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.


F: Was passiert, wenn der defekte Projektor repariert ist?

A: Der Systemintegrator oder Kunde muss dafür sorgen, dass der Leihprojektor innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts an Canon zurückgeben wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des Leihgeräts bereitgestellt, das in den ebenfalls bereitgestellten Versandkarton eingepackt werden sollte. Das Versandunternehmen muss kontaktiert werden, um die Abholung des Leihgeräts so schnell wie möglich zu arrangieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.


F: Wessen Aufgabe ist es, den defekten Projektor auszubauen und nach Abschluss der Reparatur neu zu installieren?

A: Canon übernimmt die Aufgabe des Aus- und Einbauens des ursprünglichen Projektors nicht. Das ist Aufgabe des Kunden oder seines Systemintegrators.


F: Wessen Aufgabe ist es, den Leihprojektor zu installieren und nach Abschluss der Reparatur wieder auszubauen?

A: Canon übernimmt die Aufgabe des Aus- und Einbauens des Leihprojektors nicht. Das ist Aufgabe des Kunden oder seines Systemintegrators.


F: Welche Konsequenzen hat es, wenn das Leihgerät verloren geht oder beschädigt bzw. gestohlen wird?

A: Canon bietet Leihprojektoren für Kunden oder deren Systemintegratoren im Rahmen der Standard-Leihbedingungen von Canon an, die akzeptiert worden sein müssen, wenn das Angebot eines Leihprojektors im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren angenommen wird. Kunden oder ihre Systemintegratoren müssen sicherstellen, dass jedes einzelne Element der Leihgabe im selben Zustand wie zur Auslieferung zurückgegeben wird. Kunden oder ihre Systemintegratoren sind verantwortlich für jeden Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Kunden oder ihre Systemintegratoren sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.

Kontaktinformationen

Die folgende Tabelle führt diejenigen Länder auf, in denen der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie in den vollständigen Geschäftsbedingungen. Die Kontaktinformationen für die einzelnen Länder finden Sie unten.

Beachten Sie, dass der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren, falls verfügbar, nur für qualifizierte Produkte angeboten wird.

Land Kontaktdaten des Helpdesks
Österreich

+43 1 360 277 45 67

Canon Österreich

Belgien

+32 (0)2 620 01 97

Canon Belgien (Niederländisch)
Canon Belgien (Französisch)

Tschechische Republik

+420 296 335 619

Canon Tschechische Republik

Dänemark

+45 70 20 55 15

Canon Dänemark

Estland

+372 630 0530
Gesamt

Finnland

+358 (020) 366 466
(Anrufe kosten 0,15 Cent pro Minute aus dem Festnetz. Die Anrufgebühren können je nach Mobilfunkbetreiber unterschiedlich sein. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Betreiber.)

Canon Finnland

Frankreich

+33 (0)1 70 48 05 00

Canon Frankreich

Deutschland

069 2999 3680

Canon Deutschland

Ungarn

+36 (06)1 235 53 15

Canon Ungarn

Irland

+353 16 990 990

Canon Irland

Italien

+39 02 3859 2000

Canon Italien

Lettland

+371 67 38 75 10
I B Serviss

Litauen

+370 5 215 9966

Orgsis

Luxemburg

+352 27 302 054

Canon Luxemburg

Norwegen

+47 23 50 01 43

Canon Norwegen

Polen

+48 22 583 4307

Canon Polen

Portugal

+351 21 424 51 90

Canon Portugal

Slowakei

+421 (0)250 102 612

Canon Slowakei

Spanien

+34 91 375 45 55

Canon Spanien

Schweden

+46 (0)8 519 923 69

Canon Schweden

Schweiz

+41 22 567 58 58

Canon Schweiz (Französisch)
Canon Schweiz (Deutsch)

Niederlande

+31 (0)20 721 91 03

Canon Niederlande

UK

+44 (0)207 660 0186

Canon UK

Anrufe, die zum Ortstarif abgerechnet werden und die von Ihrem derzeitigen Mobilfunk- oder Festnetz-Tarifmodell bzw. -anbieter abhängig sind. Um Informationen zu den genauen Gebühren zu erhalten, setzen Sie sich zunächst bitte mit Ihrem Anbieter in Verbindung.

Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren – Qualifizierte Länder

Die folgenden Mitgliedsländer der europaweiten Canon Garantie (EWS) bieten erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren an:



Österreich
Belgien
Tschechische Republik
Dänemark  Estland*
Finnland Frankreich Deutschland Ungarn Irland
Italien Lettland* Litauen* Luxemburg Niederlande
Norwegen Polen Portugal Schweiz Slowakei
Spanien Schweden UK

 
* In Estland, Lettland und Litauen steht die erweiterte Leihgeräte-Garantie für Projektoren nur für qualifizierte Projektormodelle zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2016 erworben worden sind.

Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren – Qualifizierte Modelle

Die folgenden Modelle werden im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices berücksichtigt:

XEED



XEED WUX400ST  
XEED WX450ST
XEED WUX450ST 
XEED WUX450
XEED WUX4000 
XEED WX520
XEED WUX500      
XEED WUX5000 
XEED SX6000  XEED WX6000
XEED WUX6000 XEED WUX6010
XEED 4K500ST Alle medizinischen Varianten der aufgelisteten Modelle

LX 


LX-MU500 LX-MU600Z
LX-MU700 LX-MU800Z 
LX-MW500 Alle medizinischen Varianten der aufgelisteten Modelle

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