Canon Scanner DR-G2 Serie Werbeaktion

Canon Europa N.V. Teilnahmebedingungen

  1. AKTIONSPRODUKTE, AKTIONSZEITRAUM, TEILNEHMER UND AKTIONSGEBIETE

    1.1. An dieser Werbeaktion kann nur teilnehmen, wer ein System von der Liste der teilnahmeberechtigten Produkte von dieser Seite („Aktionsprodukte“) aus einer der teilnehmenden Regionen (siehe unten) zwischen dem 15. Oktober 2019 und dem 31. März 2020 einschließlich („Aktionszeitraum”) gekauft hat.

    1.2. Alle Aktionsteilnehmer („Teilnehmer“) müssen mindestens 18 Jahre alt sein und müssen ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz (die „Aktionsgebiete“) haben.

    1.3. Durch Abgabe ihrer Anmeldung zu dieser Werbeaktion nehmen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen („Bedingungen“) an.

    1.4. Bei allen Aktionsprodukten muss es sich um neue, originale Canon Produkte handeln.  Gebrauchte, generalüberholte oder erneuerte Produkte oder plagiierte und gefälschte Produkte, die das geistige Eigentum von Canon verletzen (einschl. aber nicht beschränkt auf „Grauprodukte“ oder OEM-Produkte), sind von der Werbeaktion ausdrücklich ausgenommen.

    1.5. Die Aktionsprodukte müssen (i) zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Besitz des Teilnehmers sein (wie in Klausel 2.1 beschrieben), (ii) in einem der Aktionsgebiete registriert sein, (iii) durch Unternehmen der Canon Gruppe oder durch autorisierte Händler mit Sitz im EWR geliefert worden sein (sofern zutreffend) und (iv) bei einem Unternehmen der Canon Gruppe, einem Händler aus den Aktionsgebieten oder einem Webshop mit einer Domain oder einer registrierten Adresse innerhalb der Aktionsgebiete erworben worden sein.

  2. ABLAUF DER WERBEAKTION

    2.1. Um an der Werbeaktion teilzunehmen, muss der Teilnehmer während des Aktionszeitraums innerhalb des Aktionsgebiets ein Aktionsprodukt erwerben. Dieses muss entweder ein Neuprodukt sein oder einen vorhandenen / jetzigen DIN A3-Scanner ersetzen, UND der Teilnehmer muss einen gültigen Antrag hinsichtlich dieses Kaufs („Antrag“) online zwischen 00:00 Uhr am 15. Oktober 2019 und 24:00 Uhr am 30. April 2020 („Antragsfrist“) einreichen.

    2.2. Für den Fall, dass der Teilnehmer ein Aktionsprodukt als ein Neusystem oder Neuprodukt gekauft hat, muss er einen Antrag auf Basis von Klausel 3.1 dieser Bedingungen stellen („NEUprodukt-Antrag“).

    2.3. Für den Fall, dass der Teilnehmer ein Aktionsprodukt gekauft hat, um einen vorhandenen / jetzigen DIN A3-Scanner zu ersetzen, muss er einen Antrag auf Basis von Klausel 3.2 dieser Bedingungen stellen („Erstattungsprodukt-Antrag“).

    2.4. Anträge müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein (einschl. der Angabe einer gültigen EWR-Produkt-Seriennummer). Das entsprechende Formular ist online verfügbar. Alle Teilnehmer müssen zudem die gültige Rechnung oder die Bestellbestätigung für den Einkauf einscannen, hochladen und dem Online-Formular beifügen. („Kaufbeleg“).

    2.5. Für den Fall, dass der Teilnehmer einen Erstattungsprodukt-Antrag stellt, muss er neben dem Kaufbeleg Angaben zum ersetzten Scanner bereitstellen (Seriennummer, Marke, Modell und Bild der Seriennummer des ersetzten Produkts).

    2.6. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, erhält der Teilnehmer eine E-Mail, dass der Antrag eingegangen ist.  Falls der Teilnehmer binnen 24 Stunden nach Antragsübermittlung keine Bestätigungsmail erhält oder er keinen Zugang zu einem Computer hat, sollte er die Canon Antrags-Hotline unter Telefon: 0800 62372537 oder die Mailadresse business-bytes@canon.de kontaktieren.

    2.7. Die Aktionsprodukte sind nur verfügbar, solange der Vorrat reicht.  Canon haftet nicht für etwaige durch Händler verursachte Lieferausfälle bei Aktionsprodukten während des Aktionszeitraums.

    2.8. Canon wird keine Anträge bearbeiten, die nach Ablauf der Antragsfrist eingehen.

    2.9. Canon wird keine Anträge bearbeiten, die unserer Meinung nach unvollständig oder unleserlich sind. Canon übernimmt keine Haftung für Anträge, die verspätet eingegangen sind oder deren Übermittlung scheiterte.

    2.10. Je nach Lagerbestand gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung der Anträge, die ein Teilnehmer einreichen kann, vorausgesetzt, es gibt einen Antrag für jedes erworbene Aktionsprodukt.

    2.11. Diese Werbeaktion kann nicht in Verbindung mit anderen Werbeaktionen wahrgenommen werden.

  3. ANTRÄGE

    3.1. Für den Fall, dass ein Teilnehmer einen NEUprodukt-Antrag gestellt hat, erhält er eine Canon Flachbett-Scaneinheit 201 („Scanner“).

    3.2. Für den Fall, dass ein Teilnehmer einen Erstattungsprodukt-Antrag gestellt hat, erhält er einen Scanner UND eine Erstattung (Cashback) in der Höhe, wie sie auf unserer Website für den Kauf von Aktionsprodukten angegeben ist.

           Scanner

    3.3. Nach Erhalt und Bestätigung des NEUprodukt-Antrags oder Erstattungsprodukt-Antrags (je nach Lage des Falls) sorgt Canon dafür, dass der Scanner an die vom Teilnehmer im Antragsformular angegebene Anschrift geliefert wird.

          Erstattung (Cashback)

    3.4. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung des Erstattungsantrags erhält der Teilnehmer eine Überweisung auf das von ihm genannte Konto.  Alternative Regelungen sind nicht zulässig. Barauszahlung und Schecks sind nicht möglich.

    3.5. Die Überweisung erfolgt in der Regel binnen 28 Tagen nach der Registrierung und der erfolgreichen Prüfung des Erstattungsantrags.

    3.6. Es erfolgt nur eine Überweisung pro gültigem Erstattungsantrag.

    3.7. Sollten Sie in Ihrem Land umsatzsteuerpflichtig sein, kann die Cashback-Auszahlung einen steuerpflichtigen Vorteil darstellen. Die Verpflichtung zum Abführen von Steuern liegt beim Empfänger.

  4. VERANSTALTER DER WERBEAKTION

    Der Veranstalter ist Canon Europa N.V. 59 – 61 Bovenkerkerweg, 59 1185 XB, Amstelveen, Niederlande.

  5. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

    5.1. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Canon keine Haftung für eventuelle Verluste, Schäden oder Verletzungen, die den Teilnehmern durch ihre Teilnahme an dieser Aktion entstehen könnten. Diese Teilnahmebedingungen befreien Canon ausdrücklich nicht von der Haftung bei Tod bzw. Verletzung einer Person, die durch Fahrlässigkeit von Canon Mitarbeitern oder von Canon beauftragten Personen hervorgerufen wurde.

    5.2. Canon behält sich vor, diese Werbeaktion jederzeit für ungültig erklären, ergänzen bzw. ändern zu können, ohne dass hieraus irgendeine Haftung entsteht.

    5.3. Canon behält sich das Recht vor, jeden Antrag dahingehend zu überprüfen, ob dieser mit diesen Teilnahmebedingungen übereinstimmt, und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente anzufordern.  Canon behält sich das Recht vor, Anträge und/oder Teilnehmer auszuschließen, falls ein Verdacht besteht, dass die Aktion auf irgendeine Weise missbraucht wird.  Die Entscheidung von Canon im Zusammenhang mit der Werbeaktion ist endgültig, und es wird keine Korrespondenz geführt.

  6. DATENSCHUTZ

    6.1. Canon Europa N.V., 59 Bovenkerkerweg, 1185 XB Amstelveen, Niederlande, ist für alle von den Aktionsteilnehmern im Rahmen dieser Werbeaktion bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich. Alle uns überlassenen personenbezogenen Daten werden an Interpay Sale Promotions, IDA Business & Technology Park, Ring Road, Kilkenny, Irland, weitergeleitet, mit dem Zweck, die Werbeaktion durchzuführen. Die überlassenen personenbezogenen Daten werden sicher verwahrt und können unter Umständen auf einen sicheren Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden.

    6.2. Die personenbezogenen Daten, die von den Aktionsteilnehmern gesammelt werden, unterliegen den Canon Geschäfts- und Kunden-Datenschutzerklärungen unter  https://www.canon.at/privacy-policy/

  7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

    Diese Teilnahmebedingungen und alle Streitfälle bezüglich dieser Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht und werden ausschließlich vor deutschen Gerichten verhandelt.