Europäische Projektorgarantie von Canon

Dies ist eine kommerzielle Endkundengarantie von Canon Europa N.V., Bovernkerkerweg 59, 1185 XB, Amstelveen, Niederlande („Canon“) für Endkunden, die Canon Projektoren zur eigenen Verwendung erwerben, aber nicht als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Landes fungieren, in dem die Projektoren gekauft werden.

Als Verbraucher haben Sie keinen Anspruch auf diese Garantie. Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes bleiben davon unberührt.

Diese Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Angebot unterliegen den Gesetzen von England und Wales und damit der ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von England und Wales.

Diese europäische Projektorgarantie von Canon besteht aus verschiedenen Serviceangeboten. Das für Sie geltende Angebot ist von Ihrem Land, dem erworbenen Projektor und dem Zeitpunkt des Kaufs abhängig. Im Folgenden finden Sie die Serviceangebote:


  • Rücksendegarantie
  • Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

Canon Projektoren, die für den europäischen Wirtschaftsraum („EWR" – d. h. EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich bestimmt sind und dort erworben werden, sind durch die europäische Projektorgarantie von Canon abgedeckt. Canon garantiert, dass bei mangelhaftem Zustand des neuen Projektors Mängel innerhalb des geltenden Garantiezeitraums kostenlos behoben werden (es gelten die Geschäftsbedingungen weiter unten). Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren umfasst weitere länder- und projektorspezifische Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Canon Projektoren“ weiter unten.

Für Produkte, für die Garantiebedingungen bzw. der Garantiezeitraum nicht gelten, sowie für Schäden oder Reparaturen, die von der Garantie nicht abgedeckt sind, ist ein kostenpflichtiger Reparaturservice verfügbar. Dieser kann durch das Rücksenden des Projektors an eine beliebige von Canon autorisierte Vertragswerkstatt in Anspruch genommen werden.

Diese Gewährleistung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel. Weder Canon noch seine Tochtergesellschaften oder andere Mitglieder der europäischen Projektorgarantie haften für Begleit- oder Folgeschäden aus der Verletzung ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen für dieses Produkt.

Die Möglichkeit, die Lampengarantie um 3 Jahre zu verlängern, wird nicht mehr angeboten. Besuchen Sie unsere Projektor-Aktionsseite, um weitere Informationen zu erhalten.


Rücksendegarantie

F: Welche Garantie gilt für Canon Projektoren, die in Europa erworben wurden?

A: Im Allgemeinen bietet Canon die europäische Projektorgarantie für Produkte an, die in folgenden Ländern erworben wurden:–

Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

Lesen Sie die Vertragsbedingungen dieser Garantie vollständig durch.


F: Welche Informationen bezüglich der Garantie finde ich im Karton, wenn ich ein Canon Produkt erwerbe?

A: Bei europäischen Ländern, die unter die Bestimmungen der Projektorgarantie fallen, enthält die Produktverpackung eines jeden Projektors im Normalfall eine Karte mit der europäischen Projektorgarantie. Diese sieht ähnlich aus wie im folgenden Beispiel:


F: Ist es notwendig, dass ich alle Dokumente vervollständige und an Canon zurückschicke, um meine europäische Projektorgarantie zu registrieren?

A: Es ist nicht notwendig, dass Sie alle Unterlagen an Canon zurückschicken, um sich für die europäische Projektorgarantie zu registrieren. Wenn Sie ausdrücklich eine durch die europäische Projektorgarantie abgedeckte Reparatur geltend machen möchten, müssen Sie Canon stets den Originalkaufbeleg (unter Angabe des ursprünglichen Kaufdatums) des betreffenden Projektors vorlegen.


F: Welche Dokumente sind erforderlich, um Anspruch auf eine Reparatur unter der europäischen Projektorgarantie zu erheben?

A: Wenn Sie ausdrücklich eine durch die europäische Projektorgarantie abgedeckte Reparatur geltend machen möchten, müssen Sie Canon stets den Originalkaufbeleg (unter Angabe des ursprünglichen Kaufdatums) des betreffenden Projektors vorlegen. Angebote mit Aktionsgarantie können auch weitere Anforderungen enthalten. Beachten Sie daher bitte die spezifischen Geschäftsbedingungen jeglicher Sonderaktionen (falls zutreffend)


F: Wie lange ist die europäische Projektorgarantie im Normalfall gültig?

A: Im Allgemeinen werden Projektorprodukte von Canon mit 3 bzw. 5 Jahren Garantie angeboten. Zu den Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie weitere Informationen unter der Registerkarte Berechtigung.


F: Wenn ich einen Canon Projektor außerhalb der Länder kaufe, für die Canon die europäische Projektorgarantie anbietet, fällt mein Projektor dann dennoch unter diese Garantie, sofern mein Wohnsitz in einem Mitgliedsland der europäischen Projektorgarantie liegt?

A: Einzelheiten zu den spezifischen, mit dem Projektor angebotenen Garantien können in der Regel den Dokumenten in der Produktverpackung entnommen werden. Im Allgemeinen gilt für Produkte die Garantie der jeweiligen Vertriebsregion. Endkunden müssen Produkte in die jeweilige Region zurückbringen, um Anrecht auf eine Reparatur unter Garantie zu haben. Canon bietet in der Regel keine globale Garantie, sofern nicht ausdrücklich für bestimmte Produkte/Regionen erwähnt.


Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

F: Für welche Modelle ist der erweiterte Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren verfügbar?

A: Der Service wird während des jeweiligen Garantiezeitraums für XEED- und LX-Projektoren angeboten, die vor oder am 30. November 2021 erworben wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter der Registerkarte Berechtigung.


F: Wo steht der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren zur Verfügung?

A: Der Service ist nur in den folgenden Ländern verfügbar: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.


F: Wer kann den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch nehmen?

A: Sowohl Endkunden als auch ihre Händler können das Serviceverfahren einleiten, wenn sie einen Defekt feststellen. Sobald ein Gerätedefekt (gemäß den vollständigen Geschäftsbedingungen) diagnostiziert und das Angebot eines Leihgeräts angenommen wurde, wird das Leihgerät bereitgestellt.


F: An wen kann ich mich bezüglich des erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren wenden?

A: Endkunden bzw. ihre Händler sollten sich an den jeweils zuständigen Canon Helpdesk wenden. Canon sammelt alle relevanten Informationen (d. h. die Fehlerdetails) und führt eine erste einfache Untersuchung der möglichen Ursache durch. Sollte der Fehler weiterhin auftreten, setzt sich im zweiten Schritt der Support von Canon mit dem Endkunden bzw. Händler in Verbindung. Wenn die Fehlerdiagnose bestätigt und eine Reparatur empfohlen wird, bietet Canon einen Projektor mit gleichem Leistungsumfang (oder einen Projektor mit größerem Leistungsumfang) als Leihgerät an.


F: Wie lange dauert es, bis der Leihprojektor ausgeliefert wird?

A: Wo immer es möglich ist, wird der Leihprojektor am Tag nach der Anforderung bereitgestellt, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist.


F: An welche Adresse wird der Leihprojektor ausgeliefert?

A: Leihprojektoren werden entweder an den Händler oder unmittelbar an den Endkunden ausgeliefert (sofern der Endkunde über die technischen Kenntnisse zur Durchführung der Installationsarbeiten verfügt).


F: Was passiert nach Erhalt des Leihprojektors?

A: Nach Erhalt des Leihprojektors ist der Händler bzw. Endkunde verantwortlich dafür, dass der defekte Projektor an Canon zurückgesandt wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des defekten Projektors bereitgestellt, der möglichst im Original-Versandkarton zu verschicken ist. Um die Abholung des defekten Projektors so schnell wie möglich in die Wege zu leiten, ist das Versandunternehmen zu kontaktieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.


F: Was passiert, wenn der defekte Projektor repariert ist?

A: Der Händler bzw. Endkunde hat dafür zu sorgen, dass der Leihprojektor innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts an Canon zurückgesandt wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des Leihgeräts bereitgestellt, das möglichst im Original-Versandkarton zu verschicken ist. Das Versandunternehmen muss kontaktiert werden, um die Abholung des Leihgeräts so schnell wie möglich zu arrangieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.


F: Wessen Aufgabe ist es, den defekten Projektor auszubauen und nach Abschluss der Reparatur neu zu installieren?

A: Canon übernimmt nicht den Aus- und Einbau des ursprünglichen Projektors. Dies ist Aufgabe des Endkunden bzw. seines Händlers.


F: Wessen Aufgabe ist es, den Leihprojektor zu installieren und nach Abschluss der Reparatur wieder auszubauen?

A: Canon übernimmt nicht den Aus- und Einbau des Leihprojektors. Dies ist Aufgabe des Endkunden bzw. seines Händlers.


F: Welche Konsequenzen hat es, wenn das Leihgerät verloren geht oder beschädigt bzw. gestohlen wird?

A: Canon stellt Leihprojektoren für Endkunden bzw. deren Händler im Rahmen der Standard-Leihbedingungen von Canon bereit. Diesen Bedingungen muss zugestimmt werden, bevor das Angebot eines Leihprojektors im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren angenommen wird. Endkunden bzw. ihre Händler müssen sicherstellen, dass jeder Bestandteil der Leihgabe im selben Zustand wie zum Zeitpunkt der Auslieferung zurückgegeben wird. Kunden bzw. ihre Händler sind verantwortlich für Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Endkunden bzw. ihre Händler sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.