CANON STUDENT DEVELOPMENT PROGRAMME 2024

COMPETITION 2024

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zu diesem Wettbewerb erfolgt, indem ein Portfolio innerhalb des Anmeldezeitraums und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen eingereicht wird. Daraus entsteht die Chance, am Canon Student Development Programme 2024 teilzunehmen:


1)  Bis zu 100 Teilnehmende werden ausgewählt und von Fachleuten aus der Branche in Bezug auf ihr Portfolio betreut;
2)  Bis zu 25 dieser 100 Teilnehmenden (die von einem unabhängigen Gremium beurteilt werden) werden ausgewählt, um an einem 5-tägigen Workshop teilzunehmen, bevor sie das Festival Visa pour l’image besuchen; und
3)  3 der 25 Teilnehmer werden ausgewählt und erhalten ein Stipendium in Höhe von 2.000 € und ein Canon Produkt. Bitte die vollständigen Teilnahmebedingungen beachten.

Anmeldezeitraum: vom 12. Februar 2024 bis zum 7. März 2024 um 23:59 Uhr GMT.

VERANSTALTER UND ADMINISTRATOR DER EINREICHUNGSPLATTFORM


1.  Der Veranstalter ist Canon Europa N.V. 59 Bovenkerkerweg, 1185 XB, Niederlande („Veranstalter“); Jedes Unternehmen, jedes Tochterunternehmen, jede Partnerschaft oder andere juristische Person, die mehrheitlich dem Veranstalter gehört oder unter gemeinsamer Leitung durch diesen steht, ist ein „Veranstalter-Partnerunternehmen“, und der Veranstalter sowie alle Partnerunternehmen des Veranstalters sind gemeinsam die „Veranstalter-Gruppe“.
2.  Der Datenverarbeiter als Administrator der Einreichungsplattform ist Hypemarks, Inc. dba TINT incorporated, 122 East Houston St. San Antonio, TX 78258.


Durch die Teilnahme an diesem Canon Student Development Programme („Programm“) erklären sich alle Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden, sofern nichts anderes durch den Veranstalter schriftlich mitgeteilt wird.

TEILNAHMEBERECHTIGTE PERSONEN


3.  Alle Teilnehmenden („Teilnehmende“) müssen:
  • Am 7. März 2024 mindestens 18 Jahre alt sein;
  • ihren Wohnsitz in einem der unten aufgeführten Länder haben und:

    1. a) im akademischen Jahr 2023–2024 ein Ausbildungsprogramm in den unten aufgeführten Ländern begonnen oder abgeschlossen haben; oder
    2. b) innerhalb desselben Zeitraums ein Praktikum bei einer Agentur oder Zeitschrift absolvieren; oder
      c) von Fachleuten aus der Fotobranche nominiert/befürwortet werden

  • Länderliste:
    • Albanien 
    • Algerien 
    • Angola
    • Armenien 
    • Österreich
    • Aserbaidschan
    • Bahrain
    • Belgien
    • Benin
    • Bosnien und Herzegowina
    • Botswana
    • Bulgarien
    • Burkina Faso
    • Burundi
    • Kamerun
    • Kap Verde
    • Zentralafrikanische Republik
    • Tschad
    • Komoren
    • Kroatien
    • Zypern
    • Czech Republic
    • Republik Kongo
    • Dänemark
    • Dschibuti
    • Ägypten
    • Äquatorialguinea
    • Eritrea
    • Estland
    • Äthiopien
    • Finnland
    • Frankreich
    • Gabun
    • Georgien
    • Deutschland
    • Ghana
    • Griechenland
    • Guinea
    • Guinea-Bissau
    • Ungarn
    • Island
    • Iran
    • Irak
    • Irland
    • Israel
    • Italien
    • Elfenbeinküste
    • Jordanien
    • Kasachstan
    • Kenia
    • Saudi-Arabien
    • Kosovo
    • Kuwait
    • Kirgisistan
    • Lettland
    • Libanon
    • Lesotho
    • Liberia
    • Libyen
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Madagaskar
    • Malawi
    • Mali
    • Malta
    • Mauretanien
    • Mauritius
    • Mayotte
    • Moldawien
    • Montenegro
    • Marokko
    • Mosambik
    • Namibia
    • Niederlande
    • Niger
    • Nigeria
    • Nord-Mazedonien
    • Norwegen
    • Oman
    • Polen
    • Portugal
    • Katar
    • Republik Kongo
    • Réunion
    • Rumänien
    • Ruanda
    • St. Helena
    • Sao Tomé und Príncipe
    • Saudi-Arabien
    • Senegal
    • Serbien
    • Seychellen
    • Sierra Leone
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Somalia
    • Südafrika
    • Südsudan
    • Spanien
    • Sudan
    • Swasiland
    • Schweden
    • Schweiz
    • Syrien
    • Tadschikistan
    • Tansania
    • Gambia
    • Togo
    • Tunesien
    • Turkmenistan
    • Uganda
    • Ukraine
    • Vereinigte Arabische Emirate
    • Großbritannien
    • Usbekistan
    • Westsahara
    • Jemen
    • Sambia
    • Simbabwe
4.  Canon behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung und die Zulassung der Teilnehmer zu überprüfen, indem eine Kopie des Personalausweises und ein Nachweis über die Teilnahme an einem qualifizierten Kurs oder Praktikum, bzw. die Anstellung bei einer Agentur verlangt wird. Bei Teilnehmern, die von Fachleuten aus der Fotobranche nominiert wurden, wird ein Empfehlungsschreiben des unterstützenden Profis verlangt.
5.  Teilnehmende, die an Modul 2 oder 3 des Canon Student Development Programme 2022 oder 2023 teilgenommen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt.
6.  Mitarbeiter des Veranstalters und dessen Tochtergesellschaften, deren Familienangehörige, Vertreter sowie andere direkt an diesem Programm und dem Sponsoring beteiligte Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

WEITERE EINZELHEITEN ÜBER DAS CANON STUDENT DEVELOPMENT PROGRAMME

AUSWAHLVORGANG


7.  Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt ein unabhängiges Gremium, das sich aus Canon Mitarbeitern und externen Branchenexperten zusammensetzt, bis zu 100 Bewerbungen für die Aufnahme in das Canon Student Development Programme („Programm“) aus. Die Einreichungen werden nach erzählerischem Geschick, Authentizität, Storyline, Lebenslauf und Gesamtqualität des Portfolios bewertet.
8.  Die Teilnahmeberechtigten werden aus den qualifizierten Einsendungen ausgewählt und bis zum 29. März 2024 über das Ergebnis informiert.
9.  Die ausgewählten Personen werden als „Teilnehmer“ zum Programm zugelassen. Das Programm besteht aus drei separaten Modulen, wobei einige der Teilnehmer für die nachfolgenden Phasen von einer unabhängigen Jury ausgewählt werden, wie in Absatz 10 „Preis“ beschrieben.

PREIS


10. Das Programm besteht aus drei separaten Modulen
  • Modul 1: Virtuelle Mentorenschaften zur Vorbereitung des Portfolios
    Bis zu 100 zugelassene Teilnehmer werden zwischen dem 22. April und dem 31. Mai mit einem professionellen Mentor zusammenarbeiten, der sie dabei unterstützt, ihr Portfolio und ihren neuen Projektvorschlag zu verfeinern. Jedem Teilnehmer werden bis zu drei einstündige Sitzungen gewährt. Alle diese Sitzungen werden virtuell durchgeführt. 
  • Modul 2: Workshop
    Nach Abschluss von Modul 1 werden im Juni bis zu 25 Teilnehmende für einen fünftägigen Workshop ausgewählt, der vom 31. August bis 4. September 2024 in Girona (Spanien) und Perpignan (Frankreich) stattfindet. Während des Workshops besuchen die Teilnehmenden spezielle Vorlesungen, nehmen an Portfolio-Reviews in Gruppen und an praktischen Lehrveranstaltungen teil, erhalten Zugang zu den Ausstellungen des Visa pour l’image Festivals („Festival“) und profitieren von den Möglichkeiten zur Vernetzung mit Vertretern der Bild- und Medienbranche.
  • Modul 3: Ausrüstung und Zuschuss
    3 Teilnehmer werden im September ausgewählt, um ein Stipendium in Höhe von 2.000 € (zweitausend Euro) für ein neues Fotoprojekt und Canon Produkte zu erhalten, die aus einem Kameragehäuse und einem Objektiv bestehen, wie vom Veranstalter festgelegt. Nach Erhalt des Zuschusses werden sich die 3 ausgewählten Teilnehmer bemühen:
  • Das Projekt auf der Grundlage des am Ende des ersten Moduls eingereichten Projektvorschlags bis zum 01. Juli 2025 zu Ende zu führen;
  • 10 hochauflösende Bilder, wie zwischen dem Teilnehmer und dem Organisator vereinbart, bereitzustellen

  • Alle Teilnehmenden werden der jeweils relevanten lokalen Canon Niederlassung vorgestellt.
11.  Die Unterbringung der ausgewählten Teilnehmer für Modul 2 erfolgt durch den Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die Hin- und Rückreise in der Economy Class per Flugzeug und/oder Bus oder Zug (wenn sinnvoll), die Unterbringung mit Vollpension, die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) und die Reiseversicherung (mit Ausnahme von Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen) für die Dauer des Aufenthalts gemäß Absatz 10.
12.  Um jeden Zweifel auszuschließen: Der Veranstalter ist nicht für die Organisation von eventuell nötigen Visa für jegliche Elemente des Preises verantwortlich – das liegt allein in der Verantwortung der Teilnehmer.
13.  Die Unterbringung/Verpflegung ist nur für die Teilnehmer bestimmt, der Veranstalter übernimmt keine anderen als die oben genannten Kosten.
14.  Die Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass sie in der Zeit vom 22. April bis 4. September 2024 verfügbar sind, wenn sie für eines der oben genannten Module ausgewählt werden. Canon kann diese Daten weder ergänzen noch ändern.
15.  Von den Teilnehmenden, die für die Module 2 und 3 ausgewählt werden, wird erwartet, dass sie zusätzliche Dokumente unterzeichnen, die es rechtlich erlauben, ihre Namen und ihre Inhalte für Zwecke der Werbung, der Verkaufsförderung und der Öffentlichkeitsarbeit für das Studentenentwicklungsprogramm und andere Canon-Bildungsinitiativen ohne zusätzliche Entschädigung zu verwenden, die wie folgt zusammengefasst werden:
  • Modul 2: Die Teilnehmenden werden um das Recht gebeten, Bilder aus ihren während des Programms eingereichten Portfolios, persönliche Daten (Name, Bild und Aussehen) und Inhalte (während des Programms gemachte – mündliche oder schriftliche – Aussagen und erstellte Fotos) zu verwenden, um das Programm und sich selbst als Teilnehmende bei Canon zu bewerben: Websites, Konten und Kanäle in soziale Medien, Direktmailings, Unternehmenspräsentationen, Videos und Berichte, Pressemitteilungen, Ausstellungen (online/offline), Flyer, Banner
  • Modul 3: Die Finalisten werden um die Rechte gebeten, Bilder aus ihrem Projekt, die mit Hilfe des Zuschusses produziert wurden, zu verwenden, um das Programm und sich selbst als Teilnehmende bei Canon zu bewerben: Websites, Konten und Kanäle in sozialen Medien, Direktmailings, Unternehmenspräsentationen, Videos und Berichte, Pressemitteilungen, Ausstellungen (online/offline), Flyer, Banner

SO ERFOLGT DIE TEILNAHME



16.  Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Chance zu haben, für die Teilnahme am Programm ausgewählt zu werden, müssen die Teilnehmenden ihr Portfolio und den neuen Projektvorschlag über die URL (canon-europe.com/get-involved/student-development-programme/submit/) innerhalb der Teilnahmefrist einreichen. Weitere Einzelheiten dazu sind in Absatz 20 „Anforderungen für die Einreichung“ zu finden.
17.  Unvollständige, ungültige oder unpassende Einsendungen, oder solche, die nach dem Einsendeschluss eingehen, sind von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen.
18.  Die ausgewählten Teilnehmenden werden gebeten, zwischen dem 29. März und dem 7. April 2023 folgende Informationen zu übermitteln:
  • Bestätigung über die Teilnahme an dem Programm;
  • Kopie des Reisepasses und/oder Personalausweises zum Zwecke der Altersverifizierung.
  • Studentenausweis und/oder Bestätigung der Schule/Universität (oder Agentur/Praktikum), die eine Immatrikulation im akademischen Jahr 2023-2024 bestätigt.
Falls die Teilnahme nicht bestätigt wird und/oder die erforderlichen Unterlagen nicht bis zum 7. April 2023 vorliegen, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am Programm.
19.  Die offizielle und einzige Sprache der Veranstaltung ist Englisch; es werden keine Übersetzungsdienste angeboten. Die Teilnehmer müssen über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, um an dem Programm teilnehmen zu können, sowie über die notwendigen Werkzeuge und angemessenen Fähigkeiten, um an den digitalen Online-Veranstaltungen teilnehmen zu können.

EINSENDE-ANFORDERUNGEN


20.  Die Teilnehmenden müssen ein Portfolio einreichen, das bis zu zwei Geschichten/Projekte mit jeweils maximal zwanzig (20) Fotos umfasst, sowie eine Beschreibung ihres Projekts/ihrer Projekte in höchstens 200 Wörtern, einen neuen Projektvorschlag (maximal eine Schreibmaschinenseite, weitere Einzelheiten finden Sie unter (https://www.canon-europe.com/get-involved/student-development-programme/faq/), einen persönlichen Lebenslauf und Bildunterschriften. Alle schriftlichen Unterlagen sollten in englischer Sprache eingereicht werden. Die Bilddateien sollten im JPEG-Format sein, max. 1.500 dpi, 2.000 Pixel

Zusätzliche Unterlagen können von den Bewerbern eingereicht werden, z.B:
  • Eine Aussage zum Grund, warum sie an diesem Programm teilnehmen wollen;
  • Ein Empfehlungsschreiben des Lehrers, der Schule, der Agentur, der Publikation oder des Branchenprofis;
21.  Bei den eingereichten Fotos muss es sich um Originale handeln, die von den Teilnehmern aufgenommen wurden.
22.  Die vom Teilnehmer eingereichten Fotos dürfen nichts enthalten, was in irgendeiner Weise als rechtswidrig angesehen werden kann oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, der Persönlichkeitsrechte oder der Privatsphäre; oder
23.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unvollständige oder unzulässige Einsendungen oder solche, die die oben angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, auszuschließen.

GEWÄHRLEISTUNG


24.  Durch das Einreichen gewährleistet der Teilnehmer Folgendes:
  • Der Einreichende ist der alleinige Autor der Bildmedien und des Projektvorschlags;
  • Der Einreichende ist Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum und anderer Eigentumsrechte an den Fotos und dem Projektvorschlag;
  • Die vom Teilnehmenden eingereichten Fotos, der Projektvorschlag und alle weiteren Materialien dürfen nichts enthalten, was in irgendeiner Weise als rechtswidrig angesehen werden kann oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, der Persönlichkeitsrechte oder der Privatsphäre; oder
  • Der Teilnehmende hat keine Bilder eingereicht, die mit Hilfe von Software, Werkzeugen oder Technologien, die eine Form von künstlicher Intelligenz enthalten, erstellt, bearbeitet, zusammengesetzt oder manipuliert worden sind. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich jede Verwendung von generativer künstlicher Intelligenz, einschließlich generativer Füllfunktionen. Die Verwendung von Funktionen, die ein inhärenter Teil der Produktionsspezifikationen von Kameras sind (z. B.: Autofokus und Bildverarbeitung) führt jedoch nicht zu einer automatischen Disqualifikation, solange kein Verdacht besteht, dass die Kamera in irgendeiner Weise modifiziert wurde.
  • Alle zugelassenen Teilnehmenden müssen die RAW-Dateien ihrer Bilder zur Verfügung stellen, die sie als Teil ihres Abschlussportfolios am Ende von Modul 1 einreichen; diese werden auf Verwendung von KI-Technologien untersucht und u. U. nach Ermessen der Jurymitglieder auch zur Beurteilung weiterer Wettbewerbskriterien (z. B.: Zusammensetzung, übermäßige Bearbeitung und Manipulation) herangezogen. Wird die RAW-Datei nicht innerhalb der genannten Frist eingereicht, hat dies eine Disqualifikation zur Folge.
  • Der Projektvorschlag des Teilnehmenden enthält keine vertraulichen oder einschränkende Informationen des Teilnehmenden oder einer dritten Partei, und der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass Canon in Bezug auf den Projektvorschlag keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt.
25.  Der Veranstalter sichert folgendes zu:
  1. Es wird im Rahmen der nach diesen Bestimmungen und Bedingungen gewährten Rechte gehandelt.
  2. Der Veranstalter kann Namen und ausgewählte Bilder für Zwecke der Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit für Canon, das Student Development Programms und andere Canon Bildungsinitiativen ohne zusätzliche Vergütung verwenden. In diesem Fall wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer in Verbindung setzen, um dessen Zustimmung gemäß Absatz 31 einzuholen. Eine solche Genehmigung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

ALLGEMEINE HINWEISE


26.  Canon behält sich das Recht vor, eine Teilnahme zu verweigern oder den vollen Wert eines Preises zurückzufordern, wenn Canon der Ansicht ist, dass ein Missbrauch oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dieses Wettbewerbs vorliegt.
27.  Canon haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die einem Teilnehmer im Rahmen dieses Wettbewerbs widerfahren. Kein Teil dieser Teilnahmebedingungen beschränkt oder schließt jedoch die Haftung des Veranstalters für fahrlässig von seinen Mitarbeitern oder Auftragnehmern verursachte körperliche Verletzungen oder Todesfälle aus.
28.  Bei Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Umsetzung der Regeln zu einem Sachverhalt in Verbindung mit diesem Wettbewerb ist die Entscheidung der Leitung des Veranstalters dieses Programms endgültig, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
29.  Jegliche Steuern oder Abgaben, die von der örtlichen Regierung einem einzelnen Teilnehmer aufgrund seiner Teilnahme am Programm auferlegt werden, werden vom Veranstalter (oder seiner örtlichen Tochtergesellschaft, falls zutreffend) erstattet.
30.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Namen der Teilnehmer, deren Herkunftsland sowie die Präsentation, mit der sie ihre Teilnahme erworben haben, nach dem Enddatum des Programms zu veröffentlichen. Wünscht der Teilnehmer nicht, dass solche Angaben veröffentlicht werden, muss er dies dem Veranstalter bei der Bekanntgabe der Zulassung mitteilen.
31.  Die Einsender gestatten dem Veranstalter und seinen Delegierten außerdem, sie zum Zwecke der Verwaltung oder bezüglich einer weiteren Verwendung des für das Programm eingereichten Bildmaterials zu kontaktieren.
32.  Der Preis ist nicht übertragbar und kann nicht durch Bargeld- oder Guthabenalternativen ersetzt werden. Sollte der angebotene Preis (oder Teile davon) aufgrund höherer Gewalt nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm zu ändern.
33.  Der Veranstalter verstößt nicht gegen diese Bedingungen und haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmungen, pandemische Embargos (u.a. als Folge von oder in Verbindung mit Covid-19, ob direkt oder indirekt), Krieg, Kriegshandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Handlungen, Aufstände, Unruhen, zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen, höhere Gewalt oder Handlungen, Unterlassungen oder Verzögerungen bei Handlungen durch eine Regierungsbehörde („Höhere Gewalt“).
34.  Jede abgelehnte oder nicht beanspruchte Zulassung kann nach dem absoluten und alleinigen Ermessen des Veranstalters an andere Bewerber übertragen werden.

PERSONENBEZOGENE DATEN


35.  Canon Europa N.V., 59 Bovenkerkerweg, 1185 XB, ist für alle von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich. Die überlassenen personenbezogenen Daten werden sicher verwahrt und können unter Umständen auf einen sicheren Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden.
36.  Hypemarks, Inc. dba TINT incorporated,122 EastHouston St. San Antonio, TX 78258 ist der Datenverarbeiter und verwaltet die Anmeldeplattform.
37.  Die von den Teilnehmenden erfassten personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutzerklärung für Privatkunden von Canon https://myid.canon/canonid/#/policy.

GERICHTSBARKEIT 


38.  Diese Teilnahmebedingungen und alle Streitfälle bezüglich dieser Teilnahmebedingungen unterliegen niederländischem Recht und werden ausschließlich vor Amsterdamer Gerichten verhandelt.

Version I, aktualisiert am 15. Januar 2024

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